Definition
Ermöglicht organisierte Sportaktivitäten von Betriebsangehörigen in dazu gegründeten Betriebssportvereinen oder freien Gemeinschaften. Der Betriebssport |
soll körperliche, geistige und psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausgleichen. |
Erläuterung
Atemschutzgeräteträger können ihre Belastungen mittels Betriebssport kompensieren und dabei unter Versicherungsschutz stehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Ausgleichszweck steht im Vordergrund und nicht der
Wettkampf.
- die Sportveranstaltung findet regelmäßig statt.
- es nehmen vor allem Beschäftigte des Unternehmens teil.
- zwischen Sport und Arbeit besteht ein zeitlicher Zusammenhang.
- die Sportgemeinschaft wurde vom Unternehmer bzw. mit dessen
Einwilligung gebildet.